
Gambling und Sportwetten
Im Bereich Gambling und Sportwetten können wir mit unseren Leistungen verschiedene Lizenzverfahren maßgeblich unterstützen. In der Beschreibung und der Umsetzung der Compliance-Vorgaben können wir, ggf. zusammen mit langjährigen Partnern, ein umfangreiches Portfolio anbieten:
- Sicherheitskonzept (Erstellung und Betrieb)
- Datenschutzkonzept (Erstellung und Betrieb)
- AML, KYC, Responsible Gaming (Erstellung und Betrieb – mit Partnern)
Für die folgenden Lizenzgebiete und die jeweiligen Anforderungen haben wir eine umfangreiche Expertise aufbauen können:
- Deutschland: gemäß GlüStV
- Schleswig-Holstein: Lizenzverfahren und Duldung
- Kolumbien: Coljuegos Sportwetten-Lizenz
- Malta: B2B und B2C-Lizenzen der Malta Gaming Authority (MGA)
- Dänemark: Spillemyndigheden Sportwetten-Lizenz
- Großbritannien: UKGC – Sportwetten und Glücksspiel

Automobilindustrie
Wir betreuen verschiedene Zulieferbetriebe in der Automobilindustrie, in welchen wir unsere Leistungen ideal an die Produkte und Abläufe angepasst haben. So unterstützen wir unsere Partner bei der Vorbereitung auf die und der Aufrechterhaltung der Vorgaben des TISAX-Standards (Trusted Information Security Assessment Exchange).

Versicherungen
In der Versicherungsbranche sind wir seit Jahren mit unseren Leistungen aktiv und unterstützen in nahezu allen unseren Kern-Leistungsbereichen. Besonders nachgefragt wird unsere Expertise in den Bereichen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) sowie der Anforderungen an Kritische Infrastrukturen gemäß IT Sicherheitsgesetz – Kritis.
Die Aufsichtsbehörde BaFin hat die „Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT“, kurz VAIT seit 2018 veröffentlicht. Viele Versicherungen haben nun diese Anforderungen so umzusetzen, dass die Aufsichtsbehörde dies als angemessen ansieht.
Wir als WecSec GmbH haben bereits einschlägige Erfahrungen bei der Umsetzung der VAIT Anforderungen in der Versicherungsbranche und haben auch ein BaFin Audit zur VAIT Prüfung komplett begleitet. Teilweise konnten wir sogar Grundsatzfragen mit Mitarbeitern des BaFin Grundsatzreferates erörtern.